Steuerliche Vorteile optimal nutzen – jetzt noch Steuererklärung für 2024 starten!
Du bist Pflegekraft und leistest jeden Tag Großartiges für unsere Gesellschaft – mit Herz, Engagement und Durchhaltevermögen. Doch auch für Heldinnen und Helden des Alltags wird das Leben nicht günstiger. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, jede Möglichkeit zur finanziellen Entlastung zu nutzen.
Deshalb unterstützen wir von easyCare dich dabei, deine Steuererklärung clever und stressfrei anzugehen. In diesem Artikel erfährst du, welche Ausgaben du als Pflegekraft absetzen kannst, wie du dabei vorgehst und welche Beträge du zurückerstattet bekommen könntest. Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass dein Einsatz auch finanziell gewürdigt wird! 💙
Welche Ausgaben kannst du als Pflegekraft absetzen?
1. Arbeitskleidung und Reinigungskosten
Berufskleidung und Reinigungskosten steuerlich absetzen: So geht’s
Als Pflegekraft bekommst du Kasacks oft von deinem Arbeitgeber gestellt – entweder von easyCare oder von der Einrichtung, in welcher du gerade im Einsatz bist. Doch die Reinigung bleibt häufig deine Verantwortung – und genau hier kannst du Geld sparen: Reinigungskosten für Berufskleidung kannst du von der Steuer absetzen. Erfahre hier, wie du dabei vorgehst und worauf du achten musst.
Was gilt als Berufskleidung?
Nur Kleidungsstücke, die ausschließlich beruflich genutzt werden, gelten als Berufskleidung und sind steuerlich absetzbar. Beispiele sind:
- Kasacks und Arbeitshosen
- Schutzhandschuhe oder Arbeitsschutzkleidung
- Kleidung mit einem Firmenlogo
Privat tragbare Kleidung, auch wenn sie beruflich verwendet wird (z. B. weiße Hemden oder Hosen), zählt nicht dazu.
Reinigungskosten für Arbeitskleidung absetzen
Die Reinigung deiner Berufskleidung kannst du als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen – ganz gleich, ob du sie selbst wäschst oder eine Wäscherei nutzt. Die gute Nachricht: Für Arbeitsmittel, einschließlich der Reinigungskosten, kannst du pauschal 110 Euro angeben, ohne Nachweise vorlegen zu müssen. Hast du höhere Ausgaben, lohnt es sich, diese mit Belegen nachzuweisen. Hier sind die Details:
- Selbst waschen: Du kannst die Kosten für Strom, Wasser und Waschmittel anhand pauschaler Werte oder durch individuelle Berechnungen angeben.
- Wäscherei: Lässt du deine Berufskleidung extern reinigen, kannst du die tatsächlichen Kosten komplett absetzen. Bewahre dafür alle Quittungen auf.
Beispiel: Reinigungskosten bei privatem Waschen
Wenn du deine Berufskleidung selbst wäschst, kannst du die Kosten schätzen. Die Berechnung richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Hier ein Beispiel für einen Single-Haushalt:
- Waschen: 1 Waschgang bei 60 °C à 0,76 € × 2 Wäschen/Woche × 52 Wochen = 79,04 €
- Trocknen: 1 Trocknerladung à 0,41 € × 2 × 52 Wochen = 42,64 €
- Bügeln: 1 Bügelvorgang à 0,05 € × 2 × 52 Wochen = 5,20 €
Gesamtkosten pro Jahr: 126,88 €
2. Fahrtkosten
Was kannst du grundsätzlich steuerlich absetzen?
Pendlerpauschale:
- Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale:
- 30 Cent pro Kilometer bis zum 20. Kilometer.
- 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer.
- Es wird nur die einfache Strecke berücksichtigt, unabhängig vom Verkehrsmittel.
- Beispiel: Du arbeitest 230 Tage im Jahr und hast einen Arbeitsweg von 25 Kilometern:
- 20 km × 230 Tage × 0,30 € = 1.380 €
- 5 km × 230 Tage × 0,38 € = 437 €
- Gesamtkosten = 1.817 €
Einsatzfahrten (wechselnde Arbeitsorte):
- Für Fahrten zu wechselnden Einsatzorten kannst du die gesamte Hin- und Rückfahrt absetzen: 30 Cent pro Kilometer.
- Beispiel: Dein Einsatzort ist 50 km entfernt, und du fährst an 100 Tagen hin und zurück:
- 50 km × 2 × 100 Tage × 0,30 € = 3.000 €
Öffentliche Verkehrsmittel:
- Du kannst die tatsächlichen Ticketkosten absetzen, wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale.
3. Fort- und Weiterbildungen: Deine steuerlichen Vorteile
Bleib am Puls der Zeit! Fort- und Weiterbildungen sind ein wichtiger Bestandteil des Berufslebens einer Pflegekraft. Das Beste daran? Die Kosten dafür kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen und so Geld zurückholen. Erfahre hier, wie das geht und welche Vorteile dir easyCare bietet.
Welche Kosten kannst du absetzen?
Als Fort- und Weiterbildungskosten gelten alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit deinem Beruf stehen. Dazu gehören:
- Teilnahmegebühren:
Kosten für Seminare, Online-Kurse oder Fachkongresse. - Fahrtkosten:
Anfahrtswege zu Präsenzveranstaltungen können über die Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer) oder tatsächliche Ticketkosten abgesetzt werden. - Übernachtungskosten:
Bei mehrtägigen Fortbildungen kannst du die Hotelkosten steuerlich geltend machen. - Fachliteratur und Materialien:
Bücher, Lernmaterialien und sogar spezifische Software zählen zu den absetzbaren Posten. - Verpflegungsmehraufwand:
Für mehrtägige Veranstaltungen kannst du Pauschalen ansetzen: - 14 € für An- und Abreisetage.
- 28 € für volle Tage.
easyCare: Dein Partner für berufliche Weiterentwicklung
Bei easyCare profitierst du von einem umfangreichen Angebot an Online-Weiterbildungen, die dir helfen, beruflich am Ball zu bleiben – flexibel und von zu Hause aus.
Tipp: Auch bei den kostenfreien Weiterbildungen von easyCare kannst du Materialien oder Arbeitsmittel, die du selbst finanzierst, steuerlich absetzen.
4. Gewerkschaftsbeiträge oder Berufsverbandskosten
Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden wie Ver.di oder dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sind steuerlich absetzbar.
5. Arbeitsmittel
Alles, was du für deine Arbeit benötigst – vom Notizblock über Fachbücher bis hin zu einem Laptop – kannst du absetzen. Falls du dir z. B. letztes Jahr ein neues Gerät angeschafft hast, bring diese Ausgabe in deiner Steuererklärung unter.
Wichtig: Auch die Reparatur- oder Instandhaltungskosten können berücksichtigt werden.
6. Telefon- und Internetkosten
Musstest du beruflich telefonieren oder von zu Hause aus arbeiten? Einen Teil deiner Telefon- und Internetkosten kannst du absetzen. Nutze pauschal 20 % deiner Gesamtkosten (bis zu 20 Euro im Monat) oder rechne genauer nach.
7. Unfall auf dem Arbeitsweg
Du bist als Pflegekraft viel unterwegs – sei es auf dem Weg zum Einsatz oder nach Hause. Leider kann es dabei auch mal zu Unfällen kommen. Gut zu wissen: Selbst getragene Unfallkosten auf deinem Arbeitsweg kannst du steuerlich absetzen – und zwar zusätzlich zur Entfernungspauschale.
- Dienstwagen: Unfallkosten sind durch die Versicherung abgesichert. Wichtig: Melde den Vorfall innerhalb von 48 Stunden.
- Eigenes Fahrzeug: Reparaturen oder Selbstbeteiligungen kannst du als Werbungskosten geltend machen.
Was brauchst du, um Unfallkosten abzusetzen?
Rechnungen, Quittungen oder einen Polizeibericht – alles, was deine Kosten belegt, hilft bei der Steuererklärung.
Mit easyCare bist du bestens abgesichert – auch im Fall der Fälle.
8. Krankheitskosten
Du bist als Pflegekraft oft erhöhten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt – sei es durch Hepatitis, Tuberkulose oder auch Corona. Gut zu wissen: Krankheitskosten, die eindeutig auf deinen Beruf zurückzuführen sind, kannst du steuerlich geltend machen. Laut Bundesfinanzhof können diese sogar als Werbungskosten abgesetzt werden, „wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht“ (Urteil vom 11.07.2013 – VI R 37/12).
Was bedeutet das für dich, um Krankheitskosten abzusetzen?
- Berufliche Krankheitskosten: Kosten für Behandlungen, Medikamente oder Hilfsmittel kannst du absetzen, sofern sie auf deinen Beruf zurückzuführen sind.
Voraussetzung: Ein ärztliches Attest, das den beruflichen Zusammenhang bestätigt.
9. Bewerbungskosten
Hast du dich 2024 für einen Job bei easyCare beworben? Dann kannst du die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Hier ein Überblick, was alles absetzbar ist:
- Stellenanzeigen und Bewerbungsbilder: Kosten für professionelle Fotos oder kostenpflichtige Jobplattformen.
- Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen: Egal ob mit dem Auto (30 Cent/km) oder öffentlichen Verkehrsmitteln – die Kosten kannst du angeben.
- Bewerbungsmappen, Coachings und Seminare: Alles, was dich bei deiner Bewerbung unterstützt, zählt.
- Internet- und Telefonkosten: Gebühren für Online-Bewerbungen oder telefonische Rückfragen.
Tipp von easyCare für deine Bewerbungskosten:
Unsere einfache Online-Bewerbung hilft dir, Zeit und Kosten zu sparen. Solltest du dennoch Kosten für Bewerbungen gehabt haben und keine Belege mehr finden, kannst du diese laut dem Finanzgericht Köln schätzen:
- 8,50 Euro pro Bewerbung mit Bewerbungsmappe
- 2,50 Euro pro digitale Bewerbung
10. Kontoführungsgebühren pauschal absetzen
Zahlst du Kontoführungsgebühren für dein Konto? Dann kannst du diese mit 16 Euro pro Jahr pauschal absetzen – ohne dass Nachweise erforderlich sind.
11. Sonderausgaben: Altersvorsorge, Krankenversicherung und Kinderbetreuung
Als Pflegekraft kannst du auch Kosten, welche nicht direkt mit deinem Beruf zusammenhängen, als Sonderausgaben geltend machen, z. B.:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge zur Altersvorsorge (gesetzlich, Riester oder betriebliche Altersvorsorge)
- Kinderbetreuungskosten (z. B. Kita oder Tagesmutter)
Tipp von easyCare für deine Sonderausgaben:
Falls du dich für unsere betriebliche Altersvorsorge entschieden hast, kannst du deine Eigenbeiträge zusätzlich steuerlich geltend machen.
12. Pflege-, Krankheits- und Bestattungskosten
Manchmal entstehen hohe Kosten durch Krankheit oder die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen. Solche außergewöhnlichen Belastungen kannst du in deiner Steuererklärung angeben. Beispiele dafür sind:
- Medikamente und Behandlungen
- Krankheitsbedingte Umbaumaßnahmen (z. B. barrierefreie Dusche oder Badewanne)
- Fahrtkosten für gehbehinderte Menschen
- Kosten für Pflegepersonal oder Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Brillen, Zahnersatz)
- Bestattungskosten für Angehörige
Tipp von easyCare für Pflege von Angehörigen:
Wir unterstützen unsere Mitarbeitenden mit individuellen Wunschdienstplänen, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Angehörigen zu ermöglichen.
Wie funktioniert die Steuererklärung?
- Belege und Nachweise organisieren:
- Auch wenn 2024 vorbei ist, kannst du viele Quittungen und Belege noch einholen. Prüfe, ob du für Fortbildungen, Arbeitskleidung oder Fahrtkosten Nachweise findest.
- Steuerprogramme nutzen:
- Tools wie ELSTER, WISO Steuer oder Taxfix machen es einfacher, deine Steuererklärung selbst zu erstellen. Sie leiten dich Schritt für Schritt durch den Prozess und helfen dir, keine wichtigen Angaben zu vergessen.
- Frist nicht verpassen:
- Für die Steuererklärung 2024 hast du bis zum 31. Juli 2025 Zeit. Falls du Unterstützung durch einen Steuerberater nutzt, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2026.
- Dein Finanzamt findest du mit dem Finanzamt-Finder.
Hol dir Unterstützung!
Du bist unsicher, ob du alles berücksichtigt hast? Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine können dir helfen, das Beste aus deiner Steuererklärung herauszuholen. Gerade für Pflegekräfte lohnt sich das oft, da die speziellen Absetzungsmöglichkeiten nicht immer bekannt sind.
Fazit: Jetzt durchstarten und Steuervorteile sichern
Auch wenn das Jahr 2024 vorbei ist, gibt es keinen Grund, jetzt nicht durchzustarten. Mit einer sorgfältigen Steuererklärung kannst du dir als Pflegekraft bares Geld zurückholen.